Das Schwerbehindertengesetz definiert die Behinderung als eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung (mindestens 6 Monate), die auf einem regelwidrigen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Die Auswirkung wird als Grad der Behinderung (abgestuft von 20 bis 100) festgestellt.
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Behinderung
Grad der Behinderung von mindestens 20 -
Schwerbehinderung
Grad der Behinderung von mindestens 50 -
Gleichstellung
Grad der Behinderung von mindestens 30
Die Verlängerung der Schwerbehindertenanträge wird vom Bürgerbüro vorgenommen. In anderen Fällen werden dort die Anträge angenommen, gegebenfalls überprüft und an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Den Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung können Sie auch direkt an den Kreis Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden, senden.
Folgende Antragsformulare halten wir für Sie bereit:
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Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
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Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenausweisen
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Gewährung von Blindengeld
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Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
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Hilfe für Blinde und Gehörlose
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Telefongebührenermäßigung
Viele Informationen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige finden Sie auch beim Familienratgeber der Aktion Mensch
Ihr Ansprechpartner für weitere weitere Informationen und Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge ist