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Das Schwerbehindertengesetz definiert die Behinderung als eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung (mindestens 6 Monate), die auf einem regelwidrigen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Die Auswirkung wird als Grad der Behinderung (abgestuft von 20 bis 100) festgestellt.

  • Behinderung
    Grad der Behinderung von mindestens 20
  • Schwerbehinderung
    Grad der Behinderung von mindestens 50
  • Gleichstellung
    Grad der Behinderung von mindestens 30

Die Verlängerung der Schwerbehindertenanträge wird vom Bürgerbüro vorgenommen. In anderen Fällen werden dort die Anträge angenommen, gegebenfalls überprüft und an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Den Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung können Sie auch direkt an den Kreis Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden, senden.

Folgende Antragsformulare halten wir für Sie bereit:

  • Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenausweisen
  • Gewährung von Blindengeld
  • Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
  • Hilfe für Blinde und Gehörlose
  • Telefongebührenermäßigung

 

Viele Informationen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige finden Sie auch beim Familienratgeber der Aktion Mensch 



Ihr Ansprechpartner für weitere weitere Informationen und Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge ist

Franziska Tegtmeier

Stadt Petershagen
Hauptverwaltung
Bürgerbüro

Bahnhofstraße 63
32469 Petershagen



 

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