Inhalt

Der Einheitliche Ansprechpartner Nordrhein-Westfalen

Der Einheitliche Ansprechpartner Nordrhein-Westfalen (NRW-EA) ist ein Verfahrenskoordinator, der bei Verwaltungsverfahren von in- und ausländischen (EU-Ausland) Unternehmen eingeschaltet werden kann. Der NRW-EA bietet Ihnen die Möglichkeit, gegen eine Gebühr, alle für Ihr Gewerbe erforderlichen Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln. Dazu zählt auch die Beteiligung der Kammern.

Der NRW-EA wurde zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) eingerichtet, die das Ziel hat, den Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union zu vereinfachen. Genehmigungen sind nun von den zuständigen Behörden, sofern alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen, innerhalb festgelegter Fristen zu bearbeiten. Werden Anträge nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet, gelten sie mit Ablauf der Frist automatisch als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Der NRW-EA berührt die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Behörden nicht.

Zur Internetseite: www.nrw-ea.de

nach oben zurück