Aktuelle Bauleitplanverfahren im Stadtgebiet Rahden
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig.
In dieser Auflistung finden sie die aktuell in Rahden laufenden Bauleitplanverfahren:
- 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Alter Markt/nördliches Ahlfeld"
- Aufstellung Bebauungsplan Nr. 90 "Gewerbegebiet Pr. Ströhen -B239-"
sowie 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
- 72. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung
Diese Bauleitpläne befinden sich im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren und haben dementsprechend noch keine Rechtskraft.
Bei Fragen zu aktuell laufenden Bauleitplanverfahren wenden Sie sich bitte an: