Zusammensetzung und Aufgabenbereiche des ÖPR Minden
Personalräte vertreten die Landesbeschäftigten an den Grundschulen (Lehrkräfte, LAA, VERENA-Kräfte, im Landesdienst beschäftigte Sozialpädagogische Fachkräfte, Fachkräfte MPT und Schulsozialarbeitende) in allen dienstlichen Angelegenheiten auf den verschiedenen Ebenen der Schulaufsicht. Dazu gehören der HPR (Hauptpersonalrat) auf der Ebene des Ministeriums für Schule und Bildung, der BPR (Bezirkspersonalrat) auf der Ebene der Bezirksregierung (Detmold) sowie der ÖPR (Örtlicher Personalrat) auf der Ebene des Schulamtes (Minden).
Alle vier Jahre wählen die an Schulen Beschäftigten die Mitglieder des örtlichen Personalrats. Dafür erstellen die vertretenen Gewerkschaften Vorschlagslisten bei der Dienststelle. Die Menge der Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der o.g. Bediensteten. Bei der letzten Personalratswahl im Juni 2024 waren in Minden-Lübbecke über 1000 Beschäftigte wahlberechtigt. Somit besteht der derzeitige Personalrat aus 13 Mitgliedern, die alle an den ortsansässigen Grundschulen tätig sind. Davon gehören aktuell fünf Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und acht Mitglieder dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) an. Silke Gillar führt den ÖPR Minden-Lübbecke als Vorsitzende an.
Die Personalvertretung und die Dienststelle arbeiten zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und in Angelegenheiten der Beschäftigten diskret und vertrauensvoll zusammen. Der ÖPR stellt die Interessenvertretung aller Wählenden dar und bietet Beratung und Unterstützung zu verschiedenen Themenbereichen an. Er hat in den meisten Fällen ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht. Schwerpunkte der beteiligungspflichtigen und mitwirkender Tätigkeiten des ÖPR Minden-Lübbecke sind u.a.:
- Einstellungen und Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen sowie Begleitung bei Einstellungsgesprächen,
- Angelegenheiten bezüglich Versetzung und Abordnung, VERENA -Verträge,
- Vertretung der Beschäftigten gegenüber der Schulleitung/Dienststelle, Begleitung von Kolleginnen und Kollegen zu Dienstgesprächen,
- Beratung von Lehrerräten und Schulleitungen,
- Unterstützung bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (z.B. Begleitung bei BEM- und WE-Gesprächen, Teilnahme an BAD-Regelbegehungen an Schulen, Gefährdungsbeurteilung für schwangere Kolleginnen,
- Beratung bei Fragen zu Teilzeitbeschäftigung, Mutterschutz, Altersteilzeit, Beurlaubung,
- Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung.