Auskunftspflicht
Der Zensus 2011 ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht (§ 18 Zensusgesetz). Freiwillige Angaben sind:
Bekenntnis zu einer Religion
Glaubensrichtung
Weltanschauung
Bei Verweigerung oder Nichterteilung der Auskünfte ist seitens der Örtlichen Erhebungsstelle ein ordnungsbehördliches Verfahren einzuleiten.