Inhalt

Auskunftspflicht


Der Zensus 2011 ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht (§ 18 Zensusgesetz). Freiwillige Angaben sind:

Bekenntnis zu einer Religion
Glaubensrichtung
Weltanschauung

 
Bei Verweigerung oder Nichterteilung der Auskünfte ist seitens der Örtlichen Erhebungsstelle ein ordnungsbehördliches Verfahren einzuleiten. 

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