Vorüberlegungen
Als freiberufliche Leistungen werden alle Leistungen bezeichnet, die von Personen aus der Berufsgruppe der freien Berufe erbracht werden. Freiberufliche Leistungen werden gemeinhin auch als geistig-schöpferische Leistungen definiert. Ein ausführlicher Katalog aller freien Berufe, die freiberufliche Leistungen anbieten dürfen, ist im Einkommensteuergesetz unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 (EStG) zu finden.
EU- Vergaberecht
EU-Verfahren sind insbesondere in den Abschnitten 5 und 6 der VgV "Planungswettbewerbe, Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen" geregelt.
nationale Verfahren
Unterhalb von EU-Schwellenwert gilt zur Zeit folgendes:
Auf Leistungen die im Rahmen einer freiberuflichen Leistung erbracht werden findet die UVgO Anwendung, insbesondere § 50 UVgO.
Vor dem Start sollten folgende Punkte geklärt sein:
- Sie haben eine Bedarfsermittlung sowie eine Kostenschätzung für Ihr Projekt vorgenommen.
- Die benötigten Haushaltsmittel sind reserviert.
- Das Leistungsverzeichnis ist fertig.
Wenn Sie Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Submissionsstelle auf!