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Wohnberechtigungsschein beantragen

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständig für die Bearbeitung von Wohnberechtigungsscheinen für Umzüge in oder aus den Orten Hille, Hüllhorst, Preußisch Oldendorf, Rahden und Stemwede. Die Zuständigkeit für die Orte Minden, Bad Oeynhausen, Petershagen, Espelkamp, Porta Westfalica und Lübbecke liegt bei den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen.

Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden und ist dann für ein Jahr gültig. Zudem enthält der WBS Informationen über die zulässige Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Alleinstehenden wird ein WBS über 50 m² Wohnfläche ausgestellt. Ein 2-Personen-Haushalt erhält einen WBS über 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Wohnraum und 15 m².

Eine Überschreitung von 5 m² Wohnfläche ist zulässig. In bestimmten Fällen (wie zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr oder schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl) ist ein weiterer Wohnraum bzw. 15 m² Wohnfläche zu bewilligen.

Für die Ausstellung eines WBS wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.

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