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Neue Richtlinien für die Förderung von Weiterbildungen


Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode sind vom Bund und vom Land NRW auch neue Förderbedingungen für die Programme Bildungsprämie und Bildungsscheck erlassen worden.

Vor allem der Bildungsscheck kann über den „betrieblichen Zugang“ direkt von Unternehmen zur Kofinanzierung von Weiterbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch genommen werden. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Eigeninitiative den Bildungsscheck im „individuellen Zugang“ oder die Bildungsprämie nutzen.

Anlaufstelle in allen drei Verfahren ist der ZAM e.V. über die Wirtschaftsförderung des Kreises Minden-Lübbecke.
Künftig ist zu beachten:

Bildungsscheck im betrieblichen Zugang

  • Kann in Anspruch genommen werden von Unternehmen mit mindestens einem und weniger als 250 Beschäftigten mit Sitz in NRW. Der Öffentliche Dienst ist ausgeschlossen.
  • Weiterbildung muss über 500 € kosten
  • Förderung: 50 % der Kursgebühren, max. 500 €
  • Bildungsscheck muss vor Kursbeginn ausgestellt werden. Die Anmeldung kann jetzt aber unabhängig vom Beratungsgespräch jederzeit erfolgen.
  • Pro Unternehmen 10 Schecks pro Jahr
  • Beschäftigte können alle 2 Jahre einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.

Bildungsscheck im individuellen Zugang

  • Kann in Anspruch genommen werden von Beschäftigten in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Berufsrückkehrenden. Der Öffentliche Dienst ist ausgeschlossen.
  • Selbständige und ALG I-Empfänger sind ausgeschlossen.
  • Einkommensgrenze: Mindestens 20.000 € (Ehepaare: 40.000 €), höchstens 30.000 € (Ehepaare: 60.000 €) zu versteuerndes Einkommen. Prüfung durch Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheides oder aktueller Gehaltsabrechnungen
  • Weiterbildung muss über 500 € kosten
  • Förderung: 50 % der Kursgebühren, max. 500 €
  • Bildungsscheck muss vor Kursbeginn ausgestellt werden. Die Anmeldung kann jetzt aber unabhängig vom Beratungsgespräch jederzeit erfolgen.  

    Beschäftigte können in einem Zeitraum von zwei Jahren einen Bildungsscheck pro Zugang erhalten.

Bildungsprämie

  • Kann in Anspruch genommen werden von Erwerbstätigen (auch Selbständigen) mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Einkommensgrenze: Max. 20.000 € (Ehepaare: 40.000 €) zu versteuerndes Einkommen. Einkommen wird durch Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheides oder aktueller Gehaltsabrechnungen geprüft.
  • Weiterbildung darf max. 1.000 € kosten
  • Förderung: 50 % der Kursgebühren, max. 500 €
  • Prämiengutschein muss vor Kursbeginn ausgestellt werden. Die Anmeldung kann jetzt aber unabhängig vom Beratungsgespräch jederzeit erfolgen. Wichtig: Es darf noch keine Rechnung über die Kursgebühren ausgestellt worden sein!
  • Erwerbstätige können in einem Zeitraum von zwei Jahren ein Beratungsgespräch führen. Verfallene Prämiengutscheine können nicht zurückgegeben werden!

 Weitere Informationen:

www.bildungsscheck.nrw.de

www.bildungspraemie.info

Ansprechpartnerin beim Kreis Minden-Lübbecke:

Frau Birgit Ahrens

Amt für Strukturentwicklung
Amt für Strukturentwicklung

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