ESF-Förderprogramm unternehmensWert:Mensch wird verlängert und erweitert
Das bundesweite Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz. In diesen Bereichen erarbeiten professionelle Berater/innen gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik.
In der Förderlinie unternehmensWert:Mensch richtet sich das Programm an Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden für die Inanspruchnahmen von externer Beratung. Mit dem Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus wird es jetzt auch für Unternehmen bis 249 Mitarbeitende geöffnet. In Experimentierräumen können Unternehmen personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse in Begleitung eines zertifizierten UWM-Beraters im Rahmen der Digitalisierung ausprobieren. Gefördert werden bis zu 12 Beratungstage; die Förderquote beträgt bei beiden Programmlinien 80%.
Um das Förderprogramm in Anspruch nehmen zu können, ist als erster Schritt ein Gespräch in einer Erstberatungsstelle vorgesehen. In einer kostenlosen Erstberatung wird die Förderfähigkeit geklärt und gemeinsam der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf entlang der vier personalpolitischen Handlungsfelder ermittelt. Anschließend wird die Förderung besprochen. Erfüllt das Unternehmen die Förderkonditionen, wird direkt in der Erstberatungsstelle der Beratungsscheck ausgehändigt, mit dem die Prozessberatung in Anspruch genommen werden kann.
Aus unserem Prozessberaterpool kann dann eine/n für das Programm autorisierte/n Prozessberater/in ausgewählt werden. Die Prozessberatung findet direkt im Unternehmen statt. Dabei erarbeitet der/die Prozessberater/in gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten und ggf. der Mitarbeitervertretung passgenaue Lösungsstrategien.
Für die Prozessberatung stehen dem Unternehmen insgesamt bis zu zehn Beratungstage zur Verfügung, die in einem Zeitraum von neun Monaten genutzt werden können.
Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erörtern die Erstberatungsstelle, die Unternehmensführung und die Mitarbeitervertretung in einem dritten Schritt des Programms gemeinsam das Erreichte. Damit die angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können, werden mögliche weiterführende Unterstützungsangebote besprochen.
Weitere Informationen und Link zum Beraterpool: www.unternehmens-wert-mensch.de
Erstberatungsstelle im Kreis Minden-Lübbecke:
Heide Junge
Regionalagentur OWL / c.o. Kreis Minden-Lübbecke
Tel. 0571 / 807-23010
E-Mail: h.junge@minden-luebbecke.de