Wirtschaftliche Jugendhilfe
Das Team Wirtschaftliche Jugendhilfe
- finanziert ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen der Jugendhilfe, wenn diese zuvor vom Jugendamt, Fachbereich „Erzieherische Hilfen“ bewilligt wurden,
- zahlt die Geldleistung für Tagespflegepersonen aus,
- erhebt von Eltern, Ehegatten und jungen Menschen Kostenbeiträge aufgrund gewährter Leistungen der Jugendhilfe,
- hilft bei der Klärung der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Jugendhilfe.
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Ansprechpersonen für den finanziellen Teil der Kindertagespflege (Elternbeiträge und Abrechnung Tagespflegepersonen):