Inhalt

Planunterlagen Stemwede Windenergie

I. Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)

Die Gemeinde Stemwede führt entsprechend des Beschlusses des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie durch.

Zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß gem. § 3 Abs.2 BauGB (Offenlage) liegen die Planunterlagen mit Begründung in der Zeit vom 22.09.2015 bis einschließlich 23.10.2015 in der Verwaltungsstelle Levern, Zimmer 5, Buchhofstraße 13 in 32351 Stemwede-Levern während der Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Stemwede, Buchhofstraße 13 und 17, 32351 Stemwede-Levern, vorgebracht werden.
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB) nicht oder
verspätend geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hier können Sie zusätzlich die Unterlagen zur Bürgerbeteiligung einsehen:

1. Begründung

 

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