Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) mit Vermerk über die Außerbetriebssetzung;
wenn Fahrzeug bereits vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde: die Abmeldebescheinigung - Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Referenz- bzw. PIN-Nummer)
- gültiger HU-Nachweis
- Personalausweis/Reisepass
- bei Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat (siehe Download)
- bei Erledigung durch Dritte - Vollmacht/Einverständniserklärung (siehe Download) und Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers
Verwaltungsgebühren: 24,50 Euro. Weitere Gebühren entstehen bei zusätzlichem Erfassungsaufwand.