Welche Regelungen gelten an Weihnachten?
Vom 24. bis 26. Dezember gilt kreisweit die Ausgangssperre von 00.00 bis 04.00 Uhr.
An Weihnachten gilt für private Treffen die Regelung der Corona-Schutzverordnung: es dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Alle anderen Corona-Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht in der Innenstadt, Maskenpflicht im Auto, Alkoholverbot gelten auch an Weihnachten.