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Welche Kontakteinschränkungen gelten momentan im Kreisgebiet?

Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens gelten im Kreis Minden-Lübbecke zur Eindämmung der Pandemie allein die Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die aktuell geltenden Bestimmungen für das Land NRW finden Sie hier.

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