Messen
sind allgemeinem Publikum nur ausnahmsweise zugänglich und ansonsten nur für Fachleute geöffnet. An einzelnen Tagen kann die Allgemeinheit zugelassen werden. Die Erhebung von Eintrittsgeldern ist möglich.Ausstellungen
sind Großveranstaltungen mit einer Vielzahl von Anbietern, die während aller Veranstaltungstage der Allgemeinheit zugänglich sind. Die Erhebung von Eintrittsgeldern ist üblich.Jahrmärkte
sind regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen auf denen Waren aller Art angeboten werden. Es dürfen keine Eintrittsgelder erhoben werden.Spezialmärkte
sind regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen auf denen Waren einer bestimmten Ausrichtung angeboten werden. Die Erhebung von Eintrittsgeldern ist möglich.Auch Weihnachts- und Ostermärkte sind solche Spezialmärkte.
Märkte müssen eine Vielzahl von Anbietern aufweisen; zehn bis zwölf Standbetreiber bilden dabei die untere Grenze. Sie dürfen nur in angemessenem Abstand festgesetzt werden.
Wochenmärkte
dienen der Grundversorgung der Bevölkerung und werden von den Kommunen festgesetzt.Volksfeste
oder Kirmesveranstaltungen können auf Antrag ebenfalls festgesetzt werden.