Was muss ich als Kontaktperson einer positiv getesteten Person beachten?
Wenn Sie Kontaktperson zu einer Person sind, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, übermitteln Sie bitte Ihre Angaben und gegebenenfalls Ihren Impfnachweis - sofern elektronisch möglich - über dieses Formular. Beachten Sie bitte, dass Sie sich außerdem für einen Zeitraum von 10 Tagen in Quarantäne begeben müssen, wenn Sie nicht geimpft oder bereits genesen sind.
Wer engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte und vollständig geimpft ist, wird gebeten, dem Gesundheitsamt umgehend den entsprechenden Impfnachweis – ebenfalls über das Online-Formular – zukommen zu lassen, da dann keine Quarantänepflicht besteht.
Falls das Gesundheitsamt diesen Nachweis nicht erhält, gilt mit sofortiger Wirkung die Quarantäne. Unabhängig vom Impfstatus gilt: Wer Symptome entwickelt, nimmt bitte immer umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt auf unter infektionsschutz@minden-luebbecke.de. Diese Mailadresse steht auch für weitere Fragen zum Thema zur Verfügung.
Kontaktpersonen können nach zehn Tagen durch einen Coronaschnelltest oder PCR-Test die Quarantäne frühzeitig beenden. Alle Infos vom Land dazu finden Sie hier.Beachten Sie bitte auch die Hinweise des RKI!