Was macht die Gesundheitsverwaltung?
Die Aufgaben sind vielfältig:
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Jede Person, die gewerbsmäßig in direktem Kontakt mit offenen Lebensmitteln steht oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, benötigt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.
- Chemikalienrechtliche Überwachung
Wir überwachen den Einzelhandel in Hinblick auf chemikalienrechtliche Gefahrenstoffe und nehmen Inspektionen vor.
- Examen in Gesundheitsberufen
Wir führen Aufgaben im Bereich der Staatsexamen in nichtakademischen Heil- und Hilfsberufen aus und stellen nach bestandener Prüfung die Berufsurkunden aus. Hierzu zählen z.B. die Gesundheits- und Krankenpflege, Physiotherapie, Ergotherapeuten, Rettungshelfer, Rettungssanitäter pp.
- Jugendarbeitsschutz
Jugendliche, die eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, müssen vor Tätigkeitsbeginn von dem Hausarzt/der Hausärztin untersucht werden. Das Gesundheitsamt rechnet diese Untersuchungen anschließend mit dem Hausarzt/der Hausärztin ab.
- Masernschutz
Um die Ausbreitung von Masern zu verhindern, überprüfen wir die Impfdokumentationen und ärztliche Zeugnisse, z.B. von Schülern*innen, Kindern in Kindertagesstätten, Personal in medizinischen Einrichtungen.
- Praxisanmeldungen
Jede Person, die eine selbstständige Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchte, muss dies beim Gesundheitsamt anzeigen. Zu den Gesundheitsfachberufen zählen unter anderem Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Podologen. Außerdem muss die Eröffnung eines ambulanten Pflegedienstes bei uns gemeldet werden.
- Rezeptfälschungen
Das Gesundheitsamt warnt alle Apotheken im Kreisgebiet vor gefälschten Rezepten und gestohlenen Rezeptblöcken.
- Trinkwasserüberwachung
Private Hausbrunnen zur Gewinnung von Trinkwasser unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle. Schwimmbäder, medizinische Einrichtungen, Kindergärten, Sportstätten, Schulen, Mietshäuser und vieles mehr, wo Menschen leben, arbeiten oder auch Ihrer Freizeitbeschäftigung nachgehen
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