Wann sind Laien-Sprachmittlereinsätze ausgeschlossen
Komplett ausgeschlossen sind:
- Aufträge von Privatpersonen
- Aufträge von anderen Privateinrichtungen
- Gespräche mit Rechtsfolgen, beispielsweise bei Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten
- Gespräche im Zusammenhang mit medizinischen Diagnosen, Aufklärungen über Behandlungen, Operationen etc.
- Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (z.B. sog. AOSF-Verfahren).
Wir bitten zu berücksichtigen, dass jegliche Ausnahmen diesbezüglich nicht möglich sind. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben findet keine Kostenübernahme statt.