Inhalt

Wann sind Laien-Sprachmittlereinsätze ausgeschlossen

Komplett ausgeschlossen sind:

  • Aufträge von Privatpersonen
  • Aufträge von anderen Privateinrichtungen
  • Gespräche mit Rechtsfolgen, beispielsweise bei Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten
  • Gespräche im Zusammenhang mit medizinischen Diagnosen, Aufklärungen über Behandlungen, Operationen etc.
  • Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (z.B. sog. AOSF-Verfahren).

Wir bitten zu berücksichtigen, dass jegliche Ausnahmen diesbezüglich nicht möglich sind. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben findet keine Kostenübernahme statt.

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