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Visaangelegenheiten

Für die Einladung von Freunden, Verwandten oder Geschäftspartnern zu einem Besuchsaufenthalt aus einem visapflichtigen Land in die Bundesrepublik Deutschland ist es in der Regel erforderlich, dass die Gastgeberin/der Gastgeber eine Verpflichtung gemäß
§ 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gegenüber der für sie/ihn zuständigen Ausländerbehörde abgibt.

Eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kann zum Beispiel aus den Ländern der Europäischen Union ohne Visum erfolgen. Auch Angehörige bestimmter anderer Länder können zu Besuchszwecken oder als Touristen visumfrei einreisen. Die meisten Ausländer jedoch dürfen grundsätzlich nur mit einem gültigen Visum nach Deutschland einreisen, egal zu welchem Zweck.

Die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sind

  • die persönliche Vorsprache des Gastgebers,
  • der vollständig ausgefüllte Antrag auf Erteilung einer Verpflichtungserklärung,
  • der Nachweis über ein regelmäßiges, monatliches Nettoeinkommen und
  • der Personalausweis oder Reisepass.

Grundlage für den Nachweis des Einkommens bilden die letzten drei Gehaltsabrechnungen im Original vom Zeitpunkt der Vorsprache. Sonderzahlungen wie ausgezahlter Urlaub, Weihnachts- oder Urlaubsgeld können nicht berücksichtigt werden.

Reicht Ihr Nettoeinkommen nicht aus, können Sie eventuell ein Sparbuch als Sicherheit hinterlegen lassen. Hierzu sprechen Sie uns bitte an.

Kann eine persönliche Vorsprache durch die Gastgeberin/den Gastgeber nicht erfolgen, besteht die Möglichkeit, sich von einer bevollmächtigten Person vertreten zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich diese Vollmacht

Beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann keine Verpflichtungserklärung abgegeben werden.

Weitere Informationen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
 

Selbständige und Freiberufler benötigen zusätzlich/abweichend

  • ein kurzes Schreiben des Steuerberaters über das monatliche, durchschnittliche Nettoeinkommen nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge

Hinweis: Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist nicht ausreichend.

 

Rentner benötigen zusätzlich/abweichend

  • den letzten Rentenbescheid im Original

 

Ausnahmen

Setzen Sie sich hierfür bitte mit der Ausländerbehörde telefonisch oder per Email in Verbindung.


Gebühren

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.


Zweckgebundene Visa

Weitere Zwecke für die Erteilung eines Visums sind unter anderem

  • Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung,
  • Visum zum Zwecke der Eheschließung oder
  • Visum zum Zwecke des Au-Pair-Aufenthaltes
  • Visum zum Zwecke des Studiums/Sprachkurs

Sollten Sie hierüber Informationen wünschen oder Fragen haben wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.

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