Verfügungsfonds
Was ist der Verfügungsfonds?
Mit dem Verfügungsfonds wird das Engagement aus der Bürgerschaft finanziell unterstützt mit dem Ziel
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- der Aktivierung und Stärkung des gemeinschaftlichen Engagements in den beiden Sanierungsgebieten Ortskern Petershagen und Lahde-Nord
- der Belebung und Attraktivierung der beiden Sanierungsgebiete
- der Stärkung der Aufenthaltsqualität in beiden Sanierungsgebieten
Was wird gefördert?
Maßnahmen...
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- zur Aufwertung des Ortsbildes
- zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche
- zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Ortskultur und Teilhabe
- zur Profilierung und Vermittlung von Ortsidentität und Stadtimage
Wer kann Anträge stellen?
Antrage auf Zuwendung können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden, z.B. von
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- Einzelpersonen
- Unternehmen
- Vereinen und Bürgerinitiativen
- Verbänden
- Gemeinnützigen Trägern
- Öffentlichen und privaten Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Maßnahme
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- liegt in einem der Sanierungsgebiete „Ortskern Petershagen“ oder „Lahde- Nord“,
- ist vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar,
- ist noch nicht begonnen worden
Wie hoch ist die Förderung?
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- Zu jedem privat investierten Euro gibt es einen weiteren Euro aus dem Verfügungsfonds.
- Maximal werden also 50% der förderfähigen Ausgaben nach Maßnahmenumsetzung erstattet.
- Der Förderhöchstbetrag liegt bei 2.500 € je Maßnahme; die Bagatellgrenze bei 250 €. Im Einzelfall kann das Vergabegremium über eine Ausnahme entscheiden.
- Für beide Sanierungsgebiete stehen bis zum Jahr 2027 jeweils 25.000 € an Fördermitteln zur Verfügung.
Wie ist der Ablauf?
Hier finden Sie Informationen sowie Antragsformulare:
| Antragsformulare Verfügungsfonds |
Haben Sie Fragen zum Verfügungsfonds?
Wenden Sie sich direkt an die
Bauverwaltung der Stadt Petershagen
Karina Sendler
Tel. 05702 / 822 228, E-Mail: k.sendler@petershagen.de
oder
Bauverwaltung der Stadt Petershagen
Tobias Haßfeld
Tel. 05702 / 822 229, E-Mail: t.hassfeld@petershagen.de