Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Berufsurkunde werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift -Verlusterklärung- (Den Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift finden Sie hier.)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises / Reisepasses
- Falls Ihr Familienname von dem Namen auf dem Prüfungszeugnis abweicht, eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zur Ausübung des Berufs (nicht älter als 3 Monate) (Den Vordruck für die ärztliche Bescheinigung finden Sie hier.) Achten Sie bitte darauf, dass die ärztliche Bescheinigung mit einem Praxisstempel oder Arztstempel sowie einem Ausstellungsdatum versehen ist. Zudem darf die Bescheinigung nicht von einem Verwandten ausgestellt werden.
- Erweitertes Führungszeugnis der Belegart „OE“ (nach § 30a BZRG) zur Vorlage bei der Behörde (nicht älter als 3 Monate). Beantragen Sie das Führungszeugnis bitte bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort und lassen es an das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke, Gesundheitsfachberufe, Portastraße 13, 32423 Minden senden. Im Verwendungszweck geben Sie "Ausstellung einer Ersatzurkunde" an.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift -Verlusterklärung- (Den Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift finden Sie hier.)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises / Reisepasses
- Falls Ihr Familienname von dem Namen auf dem Prüfungszeugnis abweicht, eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde