Unterhaltsvorschuss entlastet Alleinerziehende
Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Bad Oeynhausen, Minden und Porta Westfalica beantragen die Leisungen nach dem UVG bitte in den jeweiligen Jugendämtern.
UVG der Stadt Porta Westfalica
Anspruchsvorraussetzungen und Höhe der Leistungen
Informationen dazu finden Sie hier
Den Link zum Online-Antrag Unterhaltsvorschuss finden Sie hier
Fragen zum Online-Antrag können unter der Telefon-Nummer 0571/807-24655 gestellt werden.