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Unterhaltsvorschuss entlastet Alleinerziehende

Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Bad Oeynhausen, Minden und Porta Westfalica beantragen die Leisungen nach dem UVG bitte in den jeweiligen Jugendämtern.

UVG der Stadt Bad Oeynhausen

UVG der Stadt Minden

UVG der Stadt Porta Westfalica

 

Anspruchsvorraussetzungen und Höhe der Leistungen

Informationen dazu finden Sie hier

 

Den Link zum Online-Antrag Unterhaltsvorschuss finden Sie hier

Fragen zum Online-Antrag können unter der Telefon-Nummer 0571/807-24655 gestellt werden.


Antrag auf Unterhaltsvorschuss zum Ausdrucken

Antragsergänzung für Kinder von 12 - 18 Jahren


 

 

 

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