Inhalt

Umschreibung von Fahrzeugen mit MI-Kennzeichen

Zulassung und Halterpflichten

Für die Umschreibung von Fahrzeugen mit MI-Kennzeichen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) 
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)  
  • gültiger HU-Prüfbericht 
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Referenz- bzw. PIN-Nummer)
  • Personalausweis/Reisepass
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
  • Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat (siehe Download) 
  • bei Erledigung durch Dritte - Vollmacht/Einverständniserklärung  (siehe Download) und Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers

Verwaltungsgebühren:

bei zugelassenen Fahrzeugen ohne Kennzeichenwechsel:  26,00 Euro; weitere Gebühren entstehen bei zusätzlichem Erfassungsaufwand oder Kennzeichenwunsch.
bei allen anderen Vorgängen:  30,20 Euro;
weitere Gebühren entstehen bei zusätzlichem Erfassungsaufwand oder Kennzeichenwunsch.

Übernimmt der neue Halter das Kennzeichen, ist eine Vorlage der Kennzeichenschilder nicht erforderlich.



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