Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr können auf Antrag umgeschrieben werden. Der Antrag ist längstens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich.
Der Antrag kann ausschließlich beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden.
Mitzubringen sind: Dienstführerschein, bzw. entsprechende Bescheinigung
- Dienstausweis, bzw. Wehrdienstzeitbescheinigung
- ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto in Papierform
Für die Umschreibung fallen 55,10 Euro Gebühren an.