Informationen für Wehrdienstleistende
Als Wehrdienstleistender haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen für sich und ggf. auch für Ihre Familienangehörigen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen.
Folgende Leistungen kommen im Rahmen der Unterhaltssicherung in Betracht:
- Mietbeihilfen
- Erstattung von Versicherungsbeiträgen
- Allgemeine Leistungen für Familienangehörige
- Übernahme von Unterhaltsverpflichtungen
- Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
- Wirtschaftsbeihilfe für Selbstständige
- Beihilfe zu den Kosten eines Eigenheims
- Garagen-/Stellplatzmiete für ein stillgelegtes Fahrzeug
Da die gesetzlichen Bestimmungen sehr komplex sind, bitten wir um Verständnis, dass an dieser Stelle auf weitere Einzelheiten verzichtet wird.
Bitte lassen Sie sich zu den notwendigen Voraussetzungen in einem persönlichen Gespräch beraten.