Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Die Leistungen sollten Sie möglichst bald nach Empfang des Einberufungsbescheides beantragen, damit Zahlungen rechtzeitig überwiesen werden können.
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ende des Wehrdienstes gestellt werden.
Zuständig ist die Behörde, in deren Bereich Sie zu Beginn des Wehrdienstes oder der Wehrübung gewohnt haben.
Wenn Sie im Kreis Minden-Lübbecke gewohnt haben, müssen Sie den Antrag bei der Unterhaltssicherungsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke stellen.