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Wann bin ich unterhaltspflichtig?

Unterhalt

Unterhaltspflichtig sind Sie grundsätzlich gegenüber Ihren eigenen Kindern und Eltern sowie Ihrem Ehepartner.
 
Die Höhe der Unterhaltszahlungen wird je nach persönlichem Einkommen, Vermögen und Lebensstandard berechnet.
Es muss jedoch maximal die tatsächlich geleistete Sozialhilfe erstattet werden.

Es kann unter Umständen zu einer "Unterhaltsverwirkung" kommen. Dies bedeutet, dass ein Unterhaltsanspruch nicht oder nicht in voller Höhe besteht. Die Voraussetzungen hierfür liegen jedoch sehr hoch und müssen im Einzelfall geprüft werden. Reine Kontaktlosigkeit reicht für eine Unterhaltsverwirkung nicht aus. Vorwürfe, die vorgetragen werden, müssen vom Unterhaltspflichtigen belegt werden. 

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