Inwieweit muss ich mein Vermögen einsetzen?
Wie beim Einkommen haben Sie auch beim Vermögen einen Freibetrag.
Einen festen Freibetrag gibt es dabei aber nicht. Der persönliche Freibetrag lässt sich aus dem eigenen Einkommen berechnen und ist für jede Person unterschiedlich.
Es wird die private Altersvorsorge, maximal aber 5% des Bruttoeinkommens, berücksichtigt und auf 35 Jahre bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 4% hochgerechnet. Das Ergebnis ergibt den persönlichen Freibetrag.
Beispielrechnungen:
- Unterhaltspflichtiger U hat 30.000 Euro Jahreseinnahmen und eine private Rentenversicherung mit einem Monatsbeitrag von 100 Euro.
Der monatliche Höchstbetrag für die private Altersvorsorge beläuft sich auf 30.000 Euro x 5% : 12 Monate = 125 Euro. Mit dem Monatsbeitrag von 100 Euro liegt U unter dem Höchstbetrag. Es wird daher nur der tatsächliche Monatsbeitrag von 100 Euro anerkannt.
Hochgerechnet auf einen Zeitraum von 35 Jahren ergibt sich damit bei einer Verzinsung von jährlich 4% ein Freibetrag von 91.917,98 Euro. - Unterhaltspflichtiger S hat 30.000 Euro Jahreseinnahmen und eine private Rentenversicherung mit einem Monatsbeitrag von 150 Euro.
Der monatliche Höchstbetrag für die private Altersvorsorge beläuft sich auf 30.000 Euro x 5% : 12 Monate = 125 Euro. Mit dem Monatsbeitrag von 150 Euro liegt S über dem Höchstbetrag. Es wird daher nur der maximale Monatsbeitrag von 125 Euro anerkannt.
Hochgerechnet auf einen Zeitraum von 35 Jahren ergibt sich damit bei einer Verzinsung von jährlich 4% ein Freibetrag von 114.897,47 Euro.