Wird mein Partner/meine Partnerin auch überprüft?
Leben Sie in einer Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so wird Ihr Partner/Ihre Partnerin mit überprüft. Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin beziehen ein Familieneinkommen. Der Unterhaltsbeitrag wird aus diesem Einkommen geleistet.
Ihr Partner/Ihre Partnerin wird damit nicht direkt zu Unterhaltszahlungen für die Schwiegereltern verpflichtet. Gütertrennung wird hierbei nicht berücksichtigt.
Bei nicht eingetragenen Partnerschaften wird der Partner/die Partnerin nicht mit überprüft.
Ihr Partner/Ihre Partnerin wird damit nicht direkt zu Unterhaltszahlungen für die Schwiegereltern verpflichtet. Gütertrennung wird hierbei nicht berücksichtigt.
Bei nicht eingetragenen Partnerschaften wird der Partner/die Partnerin nicht mit überprüft.