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Wird mein Partner/meine Partnerin auch überprüft?

Unterhalt
Leben Sie in einer Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so wird Ihr Partner/Ihre Partnerin mit überprüft. Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin beziehen ein Familieneinkommen. Der Unterhaltsbeitrag wird aus diesem Einkommen geleistet.

Ihr Partner/Ihre Partnerin wird damit nicht direkt zu Unterhaltszahlungen für die Schwiegereltern verpflichtet. Gütertrennung wird hierbei nicht berücksichtigt.

Bei nicht eingetragenen Partnerschaften wird der Partner/die Partnerin nicht mit überprüft.
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