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Welche Freibeträge habe ich?

Unterhalt
Je nach Unterhaltsfall ist ein anderer Freibetrag zu berücksichtigen.
 
Wenn Sie für Ihre Eltern unterhaltspflichtig sind, dann haben Sie einen Freibetrag von 1.800 Euro monatlich. Für Ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten wird ein zusätzlicher Betrag von 1.440 Euro monatlich berücksichtigt. 
 
Die aktuellen Leitlinien des für den hiesigen Bereich zuständigen Oberlandesgerichtes Hamm zum Unterhaltsrecht, die sich besonders auf den Ehegatten- und Kindesunterhalt beziehen, sind auf der Internetseite des OLG Hamm veröffentlicht. Dort ist auch die sogenannte Düsseldorfer Tabelle für den Barunterhalt unverheirateter Kinder enthalten.
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