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Inwieweit wird mein Einkommen berücksichtigt?

Unterhalt

Als Einkommen werden sämtliche finanziellen Einnahmen berücksichtigt (zum Beispiel Lohn, Rente, Mieteinnahmen, Zinsen, Steuererstattungen), die Sie innerhalb eines Jahres haben.
 
Bei Wohneigentum wird ein Mietwert berechnet, der dem Einkommen zugeschlagen wird.

Vom Einkommen können unter anderem folgende Ausgaben abgezogen werden:

  • Arbeitsmittel
  • Fahrtwege zur Arbeit
  • private Altersvorsorge (höchstens 5% der Jahreseinnahmen)
  • Mehrkosten aus gesundheitlichen Gründen
  • Unterhaltsbeiträge für Elternteile, Kinder und geschiedene Ehegatten

Über alle hier aufgeführten Punkte müssen Sie dann auch Nachweise erbringen.

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