Veranstaltungen auf Straßen
Durch ein besonderes Erlaubnisverfahren soll sichergestellt werden, dass während der Durchführung der Veranstaltung weder BesucherInnen noch TeilnehmerInnen Verkehrsgefahren ausgesetzt werden und der allgemeine Straßenverkehr nicht übermäßig behindert wird.
Zur Aufgabe gehört z. B. auch die Entwicklung von Parkkonzepten für Großveranstaltungen. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet auch über die notwendigen begleitenden Maßnahmen wie etwa die Einrichtung von Verkehrsbeschränkungen (Straßensperrungen, Halteverbote etc.).
Eine mehr als "verkehrsübliche" Inanspruchnahme von Straßen, die eine Erlaubnispflicht begründet, liegt vor, wenn die Benutzung der Straßen für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der TeilnehmerInnen oder der Fahrweise beteiligter Fahrzeuge eingeschränkt wird. Veranstaltungen, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden und für die somit eine Erlaubnispflicht besteht, sind insbesondere
- Volksläufe und -wanderungen, an denen mehr als 500 Personen teilnehmen oder Kreis-, Landes- und/oder Bundesstraßen mit benutzt werden,
- Volksradfahren, Radtourenfahrten und Radrennen,
- Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten usw.,
- Straßenfeste und Jahrmärkte,
- motorsportliche Veranstaltungen wie Rallyes, Slalomwettbewerbe, Orientierungsfahrten etc., wobei zu beachten ist, dass Rennen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten sind. Von diesem Verbot kann nur die Bezirksregierung eine Ausnahme erteilen.
Achtung! Soweit eine Veranstaltung sich nur auf das Gebiet folgender Städte bezieht, ist der Antrag unmittelbar an die dann zuständige Stadtverwaltung: Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Lübbecke oder Espelkamp zu richten.
Für Veranstaltungen im übrigen Kreisgebiet und solche, die örtlich nicht auf eine Stadt beschränkt sind oder die über das Kreisgebiet hinausgehen, richten Sie Ihren Antrag bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde.
Zur Vorbereitung der Entscheidung sind verschiedene Behörden und Institutionen anzuhören, deren Interessen durch die Veranstaltung berührt sein könnten. Insbesondere erfolgt die Einbindung der Polizei und des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Dieses Verfahren erfordert - je nach Größe der Veranstaltung - einen Zeitraum von etwa 2 Monaten, sodass es unbedingt ratsam ist, die Genehmigung frühzeitig zu beantragen.
Grundsätzlich gilt, dass Veranstaltungen möglichst nur auf weniger bedeutsamen Straßen zugelassen werden sollen, um die Beeinträchtigungen für den allgemeinen Straßenverkehr möglichst gering zu halten.