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Straßenbaustellen

Straßenbaustellen

Für die Ausführung von Bauarbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, hat die Straßenverkehrsbehörde festzulegen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und wie ggf. Umleitungsstecken zu kennzeichnen sind. Vor Beginn der Arbeiten hat der ausführende (Bau-)Unternehmer hierüber eine verkehrsbehördliche Anordnung einzuholen.
Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt und sicher am Baufeld vorbei geführt wird.
Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei Fahrbahnsperrung oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke ist zuständig für Bauarbeiten in Hille, Hüllhorst, Rahden, Pr. Oldendorf und Stemwede. Für die Städte Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Lübbecke und Espelkamp sind die dortigen Straßenverkehrsbehörden, in der Regel die Ordnungsämter, zuständig.

Es ist ein Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich. Sinnvoll ist dazu die Verwendung des entsprechenden Vordrucks (für Verlängerungen kann der Verlängerungsvordruck) verwendet werden.. Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden, muss dann aber detaillierte Angaben enthalten über

  • die Lage des Baufeldes
  • die Art und Dauer der Arbeiten
  • den Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit (Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung etc.)
  • den Verantwortlichen mit stets erreichbarer Rufnummer und Nachweis über erforderliche Fachkenntnisse gem. MVAS 99 für den Verantwortlichen
  • Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markiertem Baufeld.

 
BauunternehmerInnen haben zusätzlich Verkehrszeichenpläne beizufügen (gesondert für "innerhalb der Arbeitszeit" und "außerhalb der Arbeitszeit"). Dazu können entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste (modifizierte) Regelpläne der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet oder besondere Beschilderungspläne erstellt werden. Zur Erläuterung der Maßnahme, insbesondere bei größeren Bauvorhaben, kann auch die Beifügung einer Bauablaufbeschreibung sinnvoll oder notwendig sein.
Bei Einsatz von Lichtzeichenanlagen sind ferner Signallage- und Signalzeitenpläne vorzulegen.
Vor Antragseinreichung ist eine Stellungnahme von Polizei und Straßenbaulastträger einzuholen.
Der Antrag soll etwa 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. 

Kontakt:

Herr Manfred Spilker

Straßenverkehrsamt
Straßenverkehrsamt

Autor: Helmut Siedentopf 
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