Inhalt

Straßen und Brücken

 

 
  

Der Wirtschaftsbetrieb Infrastrukturvermögen unterhält 648 Kilometer gemeindliche Straßen und Wege.

Die Aufgaben umfassen unter anderem

  • die Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen
  • die Pflege des Straßenbegleitgrüns
  • den Winterdienst und die Straßenreinigung
  • die Unterhaltung und Instandsetzung der Brücken und Durchlässe
  • die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung.


Die Satzungen können Sie in der Rubrik »Ortsrecht« nachlesen.

Hinweis:
Die Zuständigkeit für Baumaßnahmen an Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auch für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen zuständig. Die Zuständigkeit für Gehwege / Parkstreifen liegt jedoch immer bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde, auch wenn diese an Kreisstraßen liegen.

Bau- und Planungsamt

Kreis Minden-Lübbecke

Portastr. 13
32423 Minden


Die Zuständigkeit für die Straßenbaumaßnahmen an Landesstraßen und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Landesbetrieb Straßenbau NRW

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe

Stapenhorststraße 119
33615 Bielefeld

Straßenmeisterei Espelkamp

Neuer Weg 14
32339 Espelkamp

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