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Steuern/Abgaben/Gebühren

Informationen zur bevorstehenden Grundsteuerreform

In 2022 müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf.

Aus diesem Grund erhalten ab Mai alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Feststellung des Einheitswertes relevant sind.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Grundsteuerhotline unter 05741-334-1959 von Mo. bis Fr. 9.00 bis 18.00 Uhr.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie ebenfalls unter www.grundsteuer.nrw.de.


Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen zur Grundsteuerreform zusammengestellt:

FAQ - Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform 2025

Hundesteuer

Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Stemwede angemeldet werden.
Nach der Anmeldung händigt das Steueramt die Hundesteuermarke aus. Auf Antrag versendet das Steueramt die Hundesteuermarke auch per Post. Erfolgt die Anmeldung des Hundes per Post, Fax oder E-Mail wird die Hundesteuermarke – soweit sie noch nicht persönlich abgeholt wurde – zusammen mit dem Hundesteuerbescheid versandt.

Steuern und Abgaben

02.02.2018 
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