Inhalt

Standesamt

Herzlich willkommen beim Standesamt der Gemeinde Hüllhorst!


Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten.

In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang.


Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Das Standesamt stellt aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Sind Sie also in der Gemeinde Hüllhorst geboren oder haben hier geheiratet?
Dann können Sie hier auch eine Geburts- bzw. Eheurkunde erhalten.
(ebenso eine beglaubigte Registerabschrift für z.B. eine Eheschließung bei einem anderen Standesamt)

Außerdem helfen wir Ihnen bei folgenden Themen weiter:
- Mutter- und Vaterschaftsanerkennungen
- namensrechtlichen Erklärungen 
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen
- Fragen rund um das Personenstandsregister
- Nachbeurkundungen (z.B. im Ausland aufgetretene Personenstandsfälle)


Trotzdem dreht sich im Standesamt natürlich viel um das Thema "Heiraten".
Wir freuen uns immer wieder, Ihnen das schönste Versprechen der Welt - das "JA-Wort" - abzunehmen.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen hier einige Informationen zu Ihrer Eheschließung zusammengestellt: 

Unsere Trauzimmer

Sie möchten sich in Hüllhorst Ihr Ja-Wort geben?

Wir freuen uns Ihnen drei ansprechende Möglichkeiten für Ihre standesamtliche Trauung bieten zu können:


Trauung im Rathaus der Gemeinde Hüllhorst

Unser Trauzimmer bietet Ihnen eine gemütliche Atmosphäre für Ihre Eheschließung mit max. 20 Gästen.




Trauung in der Wiehen-Therme

Wenn Sie eine Örtlichkeit außerhalb des Rathauses bevorzugen, bietet die Wiehen-Therme Struckmeyer am Rande des südlichen Wiehengebirges den entsprechenden Rahmen für eine romantische Trauung. Hier können Sie sich in der „Reineberger Stube“ Ihr Ja-Wort geben.
Geheiratet werden kann Mo- Fr ab 11.00 Uhr. (Samstag 11.00 Uhr und 12.00 Uhr)



Trauung im Backhaus in Tengern

Seit Sommer 2022 bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit im historischen Ambiente des Backhauses in Tengern zu heiraten.
Die Trauungen finden hier von Mai bis September statt. Geheriatet werden kann freitags ab 14.00 Uhr und samstags von 10.00-12.00 Uhr.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Heimatvereins Tengern-Huchzen.  

Termine für Trauungen an einem Samstag  2027

Eheschließungen sind in Hüllhorst Montag-Freitag während der Öffnungszeiten möglich. 

Zusätzlich bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten:

Mittwoch: 12.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 12.00 - 15.00 Uhr (im Backhaus ausschließlich 14.00 Uhr und 15.00 Uhr)
Samstag: 10.00 - 12.00 Uhr (in der Wiehen-Therme ausschließlich 11.00 Uhr und 12.00 Uhr)

Damit Sie auch die Möglichkeit haben an einem Samstag zu heiraten,
stellen wir Ihnen folgende Termine im Jahr 2027 zur Verfügung:


27. Februar
13. März
10. und 24. April
15. und 22. Mai (22.05.2027 ausgebucht)
05. und 19. Juni
17. und 31. Juli (17.07.2027 ausgebucht)
14. und 28. August
11. und 25. September
09. und 16. Oktober
20. November

Im Januar und Dezember finden aufgrund des fehlenden Winterdienstes keine Trauungen samstags statt. 

Sollte ein Termin ausgebucht sein, werden wir es hier vermerken. 

Da die Samstage im Jahr 2026 bereits sehr gut gebucht sind, sprechen Sie uns einfach an und wir schauen, 
ob Ihr Wunschtermin noch möglich ist. 

Update: Das Backhaus ist für die Saison 2026 bereits ausgebucht. 


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Anmeldung Ihrer Eheschließung

Früher musste das Aufgebot bestellt werden, bevor eine Ehe geschlossen werden konnte.
Heute ist eine persönliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt vorzunehmen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung selbst kann anschließend bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden.

Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu sind vom Grundsatz her die gleichen Unterlagen erforderlich wie für eine Eheschließung. Entsprechende Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.


Hinweis: 
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Heiratstermin vorgenommen werden, da diese nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. Eine Terminreservierung nehmen wir aber gerne schon vorher entgegen. 


Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

1. gültiger Personalausweis (ersatzweise Reisepass)

2. Nachweis der Staatsangehörigkeit (nur falls zutreffend)

  • Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis, bzw. Spätaussiedlerbescheinigung.
  • bei nichtdeutschen Bürger*innen: Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).

3. Angaben zur Person

  • Beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters. Sie erhalten diese Urkunde bei dem Standesamt, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde.
  • Geburtsurkunde (wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren sind) mit Übersetzung eines für die deutschen Gerichte vereidigten Übersetzers sowie Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
  • Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden. Sie erhalten diese Bescheinigungen bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt. Die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden und dort auch die Ehe geschlossen werden soll.

4. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder

  • Geburtsurkunde mit der Angabe beider Elternteile und der aktuellen Namensführung.

5. Vorehen/Lebenspartnerschaften

  • Es sind alle Vorehen und Lebenspartnerschaften mit Art und Datum der Auflösung anzugeben, die Letzte ist nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch eine Ehe- oder Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich durch die Sterbeurkunde beziehungsweise das mit Rechtskraft versehene Scheidungsurteil erfolgen.


Es empfiehlt sich in jedem Fall, beim zuständigen Standesamt anzufragen, welche Urkunden und Bescheinigungen vorzulegen sind, damit Ihre Eheschließung angemeldet werden kann. Besonders bei ausländischen Staatsangehörigen gibt es in den Heimatrechten einige Besonderheiten, die beim Standesamt vorab erfragt werden sollten.


Zudem bitten wir unbedingt um eine vorherige Terminvereinbarung für Ihre Anmeldung zur Eheschließung, damit wir ausreichend Zeit haben, um auf Ihre Fragen und Wünsche einzugehen.

Häufige Fragen

An welches Standesamt müssen wir uns wenden?

Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Haupt- oder auch Nebenwohnsitz hat.
Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie zwischen den zuständigen Standesämtern wählen.

Brauchen wir einen Termin, um die Anmeldung vorzunehmen?

Ja, bitte sprechen Sie einen Termin mit uns ab.
Am besten rufen Sie uns dafür direkt an. Sollten wir einmal nicht erreichbar sein, sind wir im Kundengespräch und melden uns bei Ihnen zurück. 

Müssen beide Verlobte bei der Anmeldung vor Ort sein?

Ja, eigentlich sollten beide Verlobte die geplante Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden. Ist jedoch einer von Ihnen aus einem wichtigen Grund verhindert, kann eine Vollmacht auf den anderen Verlobten oder einen Vertreter übertragen werden. In diesem Fall muss die Person, die nicht zur Anmeldung erscheinen kann, eine entsprechende Vollmacht vom Standesamt ausfüllen und unterschreiben.

Was erwartet uns bei der Anmeldung?

Die Standesbeamtin betreut Sie während der kompletten Anmeldung. Es werden Ihre Unterlagen durchgesehen, Sie unterschreiben die nötigen Formulare und der Ablauf der Trauung wird mit Ihnen durchgesprochen. Im Gespräch können Sie, wenn Sie möchten, ein wenig von sich erzählen. Diese Informationen können in die Traurede einfließen und ihr so eine persönliche Note verleihen.

Ist es eigentlich Pflicht Trauzeugen zu haben?

Nein, das ist allein Ihre Entscheidung. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.
Im Rahmen der Anmeldung bekommen Sie ein Formular ausgehändigt, in welchem Sie bis zu zwei Trauzeugen benennen können.

Können wir unseren Ehenamen nachträglich ändern?

Nein, wenn der Ehename einmal festgelegt wurde, kann er nach derzeitigem Stand nachträglich nicht mehr geändert werden. Bedenken Sie also, dass diese Entscheidung wohlüberlegt sein will. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema während der Anmeldung.

Können wir auch samstags heiraten?

Ja, in Hüllhorst können Sie sich - je nach Kapazität - auch an einem Samstag trauen lassen.
Ausgeschlossen sind lediglich die Feiertagswochenenden.
 
Ab dem Jahr 2027 bieten wir feste Trausamstage an, welche hier auf der Homepage nachzulesen sind.  

Wir wollen nicht in Hüllhorst heiraten, wohnen aber hier. Was müssen wir tun?

In diesem Fall müssen Sie Ihre Anmeldung der Eheschließung trotzdem in Hüllhorst vornehmen. Wir leiten die Unterlagen dann an das ausgewählte Standesamt weiter. Genauso kann das Standesamt Hüllhorst Eheschließungen von Paaren durchführen, die außerhalb von Hüllhorst ihren Wohnsitz haben.

Was ist sonst noch wichtig?

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit, weshalb die Anmeldung nur in diesem Zeitfenster vor Ihrem Trautermin stattfinden kann.

Kann ich meinen Wunsch-Trautermin vorab reservieren lassen? 

Ja, die Reservierung für Ihren Trautermin (bis einschließlich des Folgejahres) nehmen wir gerne vorab telefonisch entgegen.

 


Trauungen im Rathaus und in der Wiehen-Therme finden zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses, sowie nach Absprache Freitagnachmittag
und samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr statt.

Im Backhaus können Sie von Mai – September freitags ab 14.00 Uhr und ebenfalls samstags von 10.00 – 12.00 Uhr heiraten. 
Für das Jahr 2026 sind die Räumlichkeiten jedoch bereits ausgebucht. Anfragen für 2027 werden gerne vom Backhaus entgegengenommen. 


Auf besonderen Wunsch und im Rahmen des zeitlich Möglichen, nimmt auch Bürgermeister Michael Kasche die Trauung vor.


Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung, damit dieser Tag zu einem unvergesslichen Ereignis in Ihrem Leben wird.

Des Weiteren informieren wir Sie auch gerne über die Dauer der Eheschließung, Kosten und etwaige Besonderheiten. 

Öffnungszeiten Standesamt

Montag:         08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:       08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:       08.30 - 12.00 Uhr 

Donnerstag:   08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:          08.30 - 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch immer einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können.

Kontakt Standesamt


Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden: standesamt@huellhorst.de

Ihre Standesbeamtinnen

Lena Buhrmester, Atice Aslan und Tanja Drake

nach oben zurück