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Finanzbuchhaltung


Die Finanzbuchhaltung ist für sämtliche Zahlungseingänge und -ausgänge bei der Stadt Preußisch Oldendorf zuständig. Die Verbuchung erfolgt entsprechend des Produktsachkontos des Haushaltsplanes.

Aufgrund organisatorischer Umstrukturierungsmaßnahmen wurde die Barkasse der Stadt Preußisch Oldendorf aufgelöst. Steuern und Abgaben können daher (wie Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Wassergeld, Benutzungsentgelte, Kindergartenbeiträge, usw.) in der Finanzbuchhaltung Preußisch Oldendorf grundsätzlich nicht mehr bar gezahlt werden. Die Bezahlung soll unbar, d.h. z.B. durch Überweisung oder Einzugsermächtigungsverfahren, vorgenommen werden.

Bei Überweisungen auf ein Konto der Finanzbuchhaltung ist die Angabe des Verwendungszwecks erforderlich. Hierbei kann es sich um ein Kassenzeichen oder um ein Produktsachkonto handeln, welche/s Sie bitte angeben.

Bankkonten:
Sparkasse Minden-Lübbecke   (BLZ 490 501 01) 21 000 179
Volksbank Lübbecker Land eG   (BLZ 490 926 50) 1 000 400 500 
 

Sie können verschiedene Zahlungen auch per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abbuchen lassen. Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck `Einzugsermächtigung`, den Sie ausgefüllt und unterschrieben bei der Finanzbuchhaltung einreichen.

Bei Fragen zum Zahlungsverkehr wenden Sie sich bitte unter Angabe des Kassenzeichens oder der Haushaltsstelle an die Stadtkasse.

Ferner ist die Finanzbuchhaltung für die Beitreibung sämtlicher nicht gezahlter Beträge einschließlich Mahnung und evtl. Vollstreckung zuständig.

Wenn Sie eine Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht in einer Summe leisten können, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich, durch den Sie zur Zahlung aufgefordert wurden. Dort können Sie einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen. So können Sie sich zusätzliche Kosten für Mahnung und Vollstreckung sparen.

Die zwangsweise Beitreibung erfolgt durch den Vollziehungsbeamten.

 

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