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Menschen in besonderen Lebenslagen können finanzielle Hilfe beantragen!

Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner für:

für Hilfebedürftige, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie für Hilfebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind

für nicht dauerhaft erwerbsunfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können

für Mietwohnungen (Mietzuschuss) und Eigenheime (Lastenzuschuss)

für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen

für Einkommensschwache und Behinderte

 

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