Sozialamt
Der Kreis Minden-Lübbecke nimmt als örtlicher Träger der Sozialhilfe die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) wahr. Die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden von den Städten und Gemeinden im Auftrage des Kreises durchgeführt.
Neben diesen Aufgaben werden noch weitere Dienstleistungen durch das Kreissozialamt erbracht. Zu diesen weiteren Leistungen gelangen Sie über den unten stehenden Link.
Das Sozialamt gliedert sich in folgende Arbeitsgruppen:
Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld
N.N.
Existenzsichernde Leistungen und BAföG
Pflegeplanung, Behindertenkoordination, WTG-Behörde, Betreuungsbehörde
Schwerbehindertenangelegenheiten
Servicebereich: Soziales