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Sozialamt

Der Kreis Minden-Lübbecke nimmt als örtlicher Träger der Sozialhilfe die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) wahr. Die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden von den Städten und Gemeinden im Auftrage des Kreises durchgeführt.
Neben diesen Aufgaben werden noch weitere Dienstleistungen durch das Kreissozialamt erbracht. Zu diesen weiteren Leistungen gelangen Sie über den unten stehenden Link.

 

Sozialhilfe und Landespflegegesetz

Schwerbehindertenangelegenheiten und Ausbildungsförderung

zurzeit nicht besetzt

Servicebereich: Soziales
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