Schutz der Sonn- und Feiertage
Der Sonntag sowie die staatlich anerkannten Feiertage stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen.
Besondere Arbeits- und Veranstaltungsverbote nennt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NRW).
Besondere Arbeits- und Veranstaltungsverbote nennt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NRW).
Ausnahmen von diesen Verboten kann der Kreis Minden-Lübbecke beim Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses zulassen, sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden ist.
Ausnahmegenehmigungen für die stillen Feiertage
- Volkstrauertag,
- Allerheiligentag,
- Totensonntag und
- Karfreitag
sind allerdings der Bezirksregierung Detmold vorbehalten.
Bitte wenden Sie sich bei einzelnen Fragen zum Feiertagsgesetz an Ihr örtliches Ordnungsamt.