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Schutz der Sonn- und Feiertage

Der Sonntag sowie die staatlich anerkannten Feiertage stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen.

Besondere Arbeits- und Veranstaltungsverbote nennt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NRW).

Ausnahmen von diesen Verboten kann der Kreis Minden-Lübbecke beim Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses zulassen, sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden ist.

Ausnahmegenehmigungen für die stillen Feiertage

  • Volkstrauertag,
  • Allerheiligentag,
  • Totensonntag und
  • Karfreitag

sind allerdings der Bezirksregierung Detmold vorbehalten.

Bitte wenden Sie sich bei einzelnen Fragen zum Feiertagsgesetz an Ihr örtliches Ordnungsamt.

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