Schulaufsichtsbezirk I
Zum Schulaufsichtsbezirk (SAB) I gehören die Grundschulen in
Espelkamp, Hille, Minden, Porta Westfalica und Rahden. Frau Kerstin Gerkensmeier ist die zuständige Dienst- und Fachaufsicht.
Weitere Aufgabenbereiche von Frau Kerstin Gerkensmeier finden Sie im Folgenden:
Sonderpädagogische Überprüfungsverfahren
Eröffnung und Entscheidung von sonderpädagogischen Überprüfungsverfahren der Grundschulen im Schulaufsichtsbezirk I (Förderschwerpunkte: Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung).
Personal-/Stellenplanangelegenheiten
- für Grundschullehrkräfte
- für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase (SAB I und SAB II)
- für sonderpädagogische Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen (SAB I und SAB II)
- für multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen (SAB I und SAB II)
Feststellung des Sprachstands zwei Jahre vor der Einschulung
Weitere Informationen finden Sie unter:
Weiterentwicklung der Bildungsregion Minden-Lübbecke
Begleitprogramm Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase
An den Grundschulen im Kreis Minden-Lübbecke arbeiten neben den Lehrkräften auch Pädagoginnen und Pädagogen in multiprofessionellen Teams. In der Schuleingangsphase werden Sozialpädagogische Fachkräfte unterrichtsbegleitend eingesetzt.
Ihre Aufgabe ist es, ihre sozialpädagogische Kompetenz dahingehend einzusetzen, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen die Schuleingangsphase erfolgreich durchlaufen und in die Klassenstufe 3 versetzt werden können.
Die Sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase binden sich aktiv in die Schulentwicklung ein und tragen so dazu bei, dass die Schulen individuelle Formate zur Bildung und Erziehung der Kinder entwickeln oder weiterentwickeln können.
Sie initiieren Förderangebote und setzten diese gezielt und auch in Kooperation mit den Lehrkräften um.
Das Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke lädt die Sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase regelmäßig zu verpflichtenden Dienstbesprechungen ein. Hier werden handlungsrelevante Organisationsstrukturen des Bildungswesens NRW, pädagogische oder unterrichtsfachliche Inhalte vermittelt und wichtige Netzwerk- und Kooperationspartnerschaften von Schulen im Kreisgebiet vorgestellt. Ein weiteres wichtiges Anliegen der Dienstbesprechungen ist die Vernetzung der Sozialpädagogischen Fachkräfte untereinander, damit sich unterstützende Strukturen im gegenseitigen Austausch entwickeln können und sich dadurch die Qualität des pädagogischen Handelns in den Grundschulen weiter ausbildet. Im Rahmen von Best-Practice - Präsentationen können die Sozialpädagogischen Fachkräfte eigene oder erprobte Fördermaterialien oder Einsatzideen in den Dienstbesprechungen vorstellen.
Die Ansprechpartnerin für das Begleitprogramm:
Christiane Prieß
Lehrerin für Sonderpädagogik
Fachrichtungen: sozial-emotionale Entwicklung und geistige Entwicklung
Grundschule an der Bastau
cpr@gs-bastau.de
Sonderpädagogin Schuleingangsphase
Beratungsangebot für Grundschulen ohne Gemeinsames Lernen
An welche Schulen richtet sich das Beratungsangebot?
Das Beratungsangebot richtet sich an die Grundschulen ohne Gemeinsames Lernen im Kreis Minden-Lübbecke. Im Besonderen angesprochen sind Schulleitungen, Lehrkräfte und Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase.
Was ist das Ziel der Beratung?
Das Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke bietet den angesprochenen Schulen eine frühzeitige Unterstützung, um besondere pädagogische oder fachliche Herausforderungen erfolgreich bewältigen zu können. Hierbei sollen die Lehrkräfte und die sozialpädagogischen Fachkräfte der Grundschulen in ihrem pädagogischen Handeln gestärkt werden und bei schwierigen Bedingungen im Klassensystem Unterstützung finden. Das Ziel ist erfolgreiches Unterrichten und Lernen.
Beratungsanlässe
Sie haben Fragen oder Beratungswünsche bezüglich der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern in der Schuleingangsphase und/oder zur Umsetzung und Gestaltung derselben.
Sie haben Fragen zum Umgang mit Lernschwierigkeiten oder herausforderndem Verhalten von Schülerinnen und Schülern.
Sie wünschen fallbezogene Beratung von Schülerinnen und Schülern hinsichtlich der Förderschwerpunkte Lernen oder sozial-emotionale Entwicklung.
Sie sind sich unsicher, ob und wie Sie an Ihrer Schule den Förderbedarfen eines Kindes entsprechen können.
Sie fragen sich, welche Fördermaterialien oder Förderprogramme an der Grundschule erfolgreich eingesetzt werden können.
Sie möchten effiziente und aussagekräftige Förderpläne erstellen oder wünschen materialgestützte Hilfen dazu.
Sie möchten Auffälligkeiten in der Entwicklung von Schülerinnen und Schülern gutachtengemäß und entwicklungsorientiert dokumentieren.
Sie wünschen Unterstützung im Bereich entwicklungs- und kompetenzorientierte Diagnostik, die von Grundschullehrkräften umgesetzt werden kann (Verlaufs- und Begleitdiagnostik).
Sie sind sich unsicher, ob Sie für eine Schülerin oder einen Schüler eine Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs in den Entwicklungsschwerpunkten Lernen oder sozial-emotionale Entwicklung beantragen können und wünschen den fachlichen Austausch über den Förderumfang des Kindes und Rahmenbedingungen für AOSF-Antragstellungen.
Sie sind sich unsicher, wie sie mit den Erziehungsberechtigten über Auffälligkeiten in der Lernentwicklung des Kindes, im Lern- und Arbeitsverhalten, über Förderbedarfe, Fördermöglichkeiten oder mögliche Förderorte sprechen können.
Eine Beratung erfolgt in der Regel in Ihrer Schule und kann mit einer Unterrichthospitation beginnen. Oft reicht der Zeitumfang von 2 Schulstunden (1. Stunde Hospitation, 2. Stunde Beratungsgespräch), kann im Einzelfall aber auch darüber hinausgehen. An der Beratung nehmen optimalerweise mehrere Pädagoginnen oder Pädagogen Ihrer Schule teil, um einen „Runden Tisch“ zu haben. In der Regel sind die Klassenlehrkraft, die Sozialpädagogische Fachkraft in der SEP und eine Fachlehrkraft anwesend, gerne auch die Schulsozialarbeiterin oder der Schulsozialarbeiter und ggf. die Schulleitung.
Die Beratung kann auch telefonisch erfolgen und über Emailkontakt fortgeführt werden.
Außerdem wichtig
Die Beratung bezieht sich individuell auf das einzelne Kind.
Wir beraten Sie gerne und sichern Ihnen absolute Verschwiegenheit zu.
Die Beratung kann zeitnah nach Anfrage erfolgen.
Den Schulen entstehen keine Kosten.
Diese Form der Beratung ist ein eigenständiges Angebot und steht in keinem Zusammenhang zu Maßnahmen im Rahmen eines bereits eingeleiteten sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens.
Eine Beratungsanfrage kann über die Schulleitung, die Lehrkräfte oder über die Sozialpädagogischen Fachkräfte erfolgen.
Beratungsanfragen bitte an:
Christiane Prieß
Lehrerin für Sonderpädagogik
Fachrichtungen: sozial-emotionale Entwicklung und geistige Entwicklung
Grundschule an der Bastau
cpr@gs-bastau.de
Arbeitskreis Heterogenität
Heterogenität und individuelle Förderung im Unterricht stehen an allen Schulen weiterhin im Fokus der Unterrichtsplanung. Im Arbeitskreis Heterogenität erarbeiten erfahrene Kolleg*innen gemeinsam Beispiele aus der Unterrichtspraxis für die Praxis. Aus diesen wird ersichtlich, wie es gelingen kann, am gemeinsamen Unterrichtsgegenstand zu lernen und dennoch ohne Über- oder Unterforderung unserer Schüler*innen. Simone Günther und Anke Lehmann sind vom Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke beauftragt, die Arbeit der Fachgruppen zu koordinieren und zu begleiten.
Kontaktdaten:
Simone Günther: s.guenther@badoeynhausen.de
Anke Lehmann: a.lehmann@badoeynhausen.de