Inhalt

Das Schiedsamt - Schlichten statt Richten

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Es wird von Schiedsfrauen und –männern wahrgenommen, die für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Stadt gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt werden.

Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:

  • kleine Meinungsverschiedenheiten
  • Ärger mit Vermietern
  • Hausfriedensbruch
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung


Die Palette der Möglichkeiten der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsfrauen und –männer ist umfangreich und sehr bürgerfreundlich. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich daher überlegen, ob die Streitschlichtung und damit der Weg zum Schiedsamt in den zulässigen Fällen nicht der bessere Weg ist. Denn kommt es zum Vergleich spart man zumindest viel Nerven, Zeit und Geld. Auch wenn die Streitschlichtung erfolglos bleiben sollte, ist weiterhin der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BDS – Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen www.schiedsamt.de

Hier finden Sie die Schiedspersonen der einzelnen Ortschaften:

 

Rahden

Herr Reinhard Warner

Lange Reihe 3
32369 Rahden

 

Kleinendorf

Herr Horst Becker

Am Lintelfeld 7
Kleinendorf
32369 Rahden

 

Varl

Herr Friedhelm Dunau

Varler Brink 10
Varl
32369 Rahden

 

Sielhorst

Herr Stefan Kindler

Langendamm 6
Sielhorst
32369 Rahden

 

Preußisch Ströhen

Frau Birgit Klasing

Am Speukebusch  11
Preußisch Ströhen
32369 Rahden

 

Wehe

Herr Helmut Klasing

Weher Esch 3
Wehe
32369 Rahden

Tonnenheide

25.03.2014 
nach oben zurück