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Schöffinnen und Schöffen gesucht



Im Jahr 2023 werden wieder Schöff*innen und Jugendschöff*innen gewählt, die gemeinsam mit Berufsrichtern in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme in Strafverfahren Recht sprechen sollen.

Die Stadt Rahden sucht daher Frauen und Männer, die an den Verhandlungen des Schöffengerichts Minden und den Strafkammern des Landgerichts Bielefeld teilnehmen.
Für die nächste Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen gesucht.
Für Rahden sind dies insgesamt 4 Schöffen. Der Rat der Stadt Rahden hat dazu eine Vorschlagsliste aufzustellen, die doppelt so viele Bewerber enthalten muss. Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Ausschuss für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Rahden bzw. das
Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke dann die Schöffinnen und Schöffen.

Bewerber für das Amt des Schöffen müssen folgende formale Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Rahden wohnhaft sein, gesundheitlich in der Lage
sein, das Amt auszuüben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen.

Weiterhin sind persönliche Anforderungen wie soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen,
Gerechtigkeitssinn, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Standfestigkeit von besonderer Bedeutung.

Interessierte können sich bis zum 30.04.2023 mit der Stadt Rahden, Frau Niklas, unter der
Tel. 05771/73-17, oder per E-Mail an j.niklas@rahden.de in Verbindung setzen.

Bewerbungsformulare sowie nähere Informationen zur Wahl und zum Schöffenamt sind auf der
Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden.

27.02.2023 
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