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Satzung für die Benutzung der städtischen Übergangswohnungen

Hier finden Sie die Bekanntmachung der Satzung für die Benutzung der städtischen Übergangswohnungen für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Rahden vom 13.07.2017

Hinweis: Die Bekanntmachung wird parallel im Bekanntmachungskasten am Rathaus, Lange Straße 5-9, 32369 Rahden (am Gebäude der Stadtkasse), ausgehängt.

24.11.2017 
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