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Allgemeine Informationen

gemäß § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale.de www.energieagenturen.de

 

Abgaben und Gebühren:

Entgelte für Netznutzung gemäß § 18 GasNEV, Entgelte für Messstellenbetrieb gemäß § 15 GasNEV, Beschaffungskosten für den Energieträger Gas, Konzessionsabgabe sowie Energie- und Umsatzsteuer.

Gesetzestexte für den Energiemarkt:

Es gibt eine Vielzahl an Gesetzestexten rund um den Energiemarkt. Sie alle sollen dafür sorgen, dass Verbraucher zuverlässig mit Energie versorgt werden, dass Sicherheit auf dem Gebiet der Energieerzeugung herrscht und ein fairer Wettbewerb besteht.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das wichtigste Gesetz ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Es betrifft die Elektrizitäts- und Gasversorgung der Bürger. Es trat in seiner Neufassung am 13. Juli 2005 in Kraft und legt fest, welche Rechte und Pflichten Energieversorger gegenüber den Verbrauchern haben. Laut EnWG sind sie unter anderem verpflichtet, auf zuverlässige, preisgünstige und umweltverträgliche Art Verbraucher mit Strom und Gas zu versorgen. Darüber hinaus soll es einen unverfälschten und fairen Wettbewerb zwischen den Energieversorgern gewährleisten. Die letzte Novellierung fand im Jahr 2011 statt.

Die Energieeinsparungsverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparungsverordnung wirkt sich aus auf das Baurecht. Es definiert eine Reihe von Energiesparregeln, die Bauherren beachten müssen, wenn sie ein Gebäude neu, um- oder ausbauen. Vor allem, wer neu baut, muss mit verschärften Auflagen rechnen. Diese sollten schon gleich bei der Planung des Hauses mit berücksichtigt werden. So muss der Energieverbrauch um 30 Prozent niedriger sein als bei der alten Verordnung. Der Energiebedarf für Wärme muss laut Gesetz zumindest teilweise durch erneuerbare Energien wie Solarenergie, Geothermie oder Bioenergie gedeckt werden. Auch Eigentümer von Altbauten werden mehr in die Pflicht genommen. Gebäude müssen nachgerüstet werden. Bei Sanierungen gelten die Vorgaben der EnEV. Die letzte Fassung der EnEV wurde zuletzt am 16. Oktober 2013 verabschiedet (EnEV 2014).

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Ein weiteres Gesetz, das sich gleichermaßen auf die Strom- und Gasversorgung bezieht, ist das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. Geläufiger aber ist die Kurzform Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es zielt darauf ab, sich unabhängiger von fossilen Energieressourcen zu machen und Technologien weiterzuentwickeln, die zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien notwendig sind. Die örtlichen Netzbetreiber sind demnach verpflichtet, regenerativ erzeugten Strom einzuspeisen und zu vergüten. Dieser kann aus Wasser- oder Windkraft, aus Biomasse oder Photovoltaik stammen. Das EEG hat übrigens Modellcharakter. Über 40 Staaten haben es als Vorbild für eigene Fördergesetze verwendet. Das Gesetz trat ursprünglich am 1. April 2000 in Kraft. Die letzte Neufassung stammt vom Juni 2012.

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

Bei diesem Gesetz geht es unter anderem darum, den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten kenntlich zu machen. Dafür werden einheitliche Etiketten an den Geräten angebracht. So bekommen Verbraucher beim Kauf neuer Geräte einen besseren Überblick. Darüber hinaus verpflichtet EnVKG zu Produktinformationen bezüglich der Energieeffizienz, zum Beispiel an Kühl- und Gefrierschränken oder an Wasch- und Spülmaschinen. Die Gruppe, die am energiesparendsten ist, die die Klasse A. Das Gesetz trat ursprünglich am 30. Januar 2002 in Kraft und wurde in seiner letzten Fassung am 10. Mai 2012 verabschiedet.

Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV)

Die Verordnung trat ursprünglich am 9. Januar 1992 in Kraft und wurde am 1. November 2006 zuletzt in einer Neufassung verabschiedet. Durch die Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) werden Energieversorger verpflichtet, Entgelte an die Gemeinden und Landkreise ihrer Kunden zu zahlen. Damit bekommen sie das Recht, öffentliche Verkehrswege zu benutzen, um Versorgungsleitungen für Strom und Gas in der Region zu verlegen und zu betreiben.

Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)

Durch dieses Gesetz, in seiner Kurzform KWKG genannt, will der Gesetzgeber eine Verringerung des jährlichen CO2-Ausstoßes erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird verstärkt auf die Modernisierung und den Ausbau umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gesetzt. Die Betreiber solcher Anlagen werden durch das Gesetz besonders gefördert. Die Kosten werden dadurch gedeckt, dass der gesamte Stromverbrauch in Deutschland besteuert wird. Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung besteht seit dem 1. April 2002. Die letzte Neufassung stammt vom 12. Juli 2012. Es löst das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 12. Mai 2000 ab.

Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Auch im Bereich der Gasversorgung gibt es einige spezielle Gesetzestexte. Dazu gehört auch die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Sie ist das Pendant zur StromGVV nur mit dem Schwerpunkt der Gasversorgung. Es regelt ebenfalls die Bedingungen, zu denen Gasversorger ihre Kunden in Niederdruck mit Gas beliefern müssen. Auch hier wird § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zugrunde gelegt. Darüber hinaus legt die GasGVV die Bedingungen der Ersatzversorgung fest. Die Verordnung wurde am 26. Oktober 2006 verabschiedet und zuletzt am 25. Juli 2013 angepasst. Die Vorgaben sind Teil des Grundversorgungsvertrages zwischen Versorgern und Haushaltskunden. Genau wie bei der StromGVV gilt die Verordnung für alle Verträge, die nach dem 12. Juli 2005 zustande gekommen sind und vor dem 8. November 2006 noch nicht beendet waren.

Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)

Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) ist das Gegenstück zur Stromnetzentgeltverordnung. Sie regelt die Festlegung der Methode, nach der Entgelte für den Zugang zu Gasfernleitungs- und Gasverteilernetzen bestimmt werden dürfen. Sie trat erstmalig am 25. Juli 2005 in Kraft. Die letzte Neufassung wurde am 14. August 2013 verabschiedet.

 

 

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