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Die Stadt Petershagen stellt den Zahlungsverkehr auf das neue Zahlungsformat SEPA um. SEPA bedeutet „Single Euro Payments Area“ und steht für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Im Zuge der SEPA-Einführung verlieren die nationalen Zahlungsverfahren ab dem 01. Februar 2014 ihre Gültigkeit und werden durch das SEPA-Zahlungsverfahren mit IBAN und BIC ersetzt.


IBAN

Die deutsche IBAN (International Bank Account Number) setzt sich aus 22 Stellen zusammen: dem Länderkennzeichen DE, der zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl sowie der zehnstelligen Kontonummer. Damit kann jedes Konto eindeutig identifiziert werden.

BIC

Der BIC (Bank Identifier Code) löst die bisherige Bankleitzahl ab. Mit dem BIC ist die eindeutige Identifizierung eines Kreditinstitutes möglich. Der BIC ist acht- bzw. elfstellig und enthält jeweils Angaben über das Institut. Er setzt sich zusammen aus dem zweistelligen Ländercode und der Codierung des Ortes bzw. der Filiale.

Durch die Einführung von SEPA ändert sich in Bezug auf Zahlungen an die Stadt Petershagen vorerst nichts. Überweisungen können wie gewohnt durchgeführt werden. Die Bescheide, Schreiben, Formulare etc. der Stadt Petershagen werden sukzessive um IBAN und BIC ergänzt.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Leistung erhalten, brauchen nichts zu veranlassen. Die Bankverbindungen werden automatisch auf das SEPA-Format (IBAN und BIC) umgestellt.

Ein wesentlicher Punkt bei SEPA ist die Umstellung des Lastschriftverfahrens. Ab 01. Februar 2014 sind nur noch SEPA-Lastschriften zulässig. In Deutschland ist durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken aber sichergestellt, dass bestehende Einzugsermächtigungen auch für Einzüge im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden können.

Für Bürgerinnen und Bürger, die bereits eine Einzugsermächtigung bei der Stadt Petershagen hinterlegt haben, ändert sich somit nichts. Die bisherige Einzugsermächtigung wird zum SEPA-Basislastschriftmandat.

Vor dem ersten Einzug per SEPA-Basislastschrift erhalten die Bürgerinnen und Bürger hierüber ein entsprechendes Informationsschreiben.


Erteilung SEPA-Lastschriftmandat

Durch das SEPA-Basislastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Beträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das Mandat kann selbstverständlich jederzeit durch den Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden. Das Mandat erlischt automatisch, wenn seit der letzten Lastschrift 36 Monate vergangen sind.

Wenn Sie bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen haben und dies nunmehr nutzen möchten oder sich ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie bereits ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Ihre persönliche IBAN und BIC können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen.

Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier. Der Vordruck kann bequem am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Dabei bitte Folgendes beachten:

  • Das SEPA-Basislastschriftmandat muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Für jedes Kassenzeichen muss ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt werden.
  • Das SEPA-Basislastschriftmandat muss bei der Stadt Petershagen schriftlich im Original eingereicht werden. Eine Übermittlung per FAX oder E-Mail ist leider nicht zulässig.


Weiterführende Informationen zu SEPA finden sich auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank.

17.09.2013 
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