Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets
Mit dem Regionalbudget steht der LEADER-Region AueLand voraussichtlich auch 2026 ein Förderinstrument zur Verfügung, das sich vor allem an Vereine richtet.
Im Rahmen des Regionalbudgets 2026 haben Sie bis zum 15.04.2026 Zeit sich zu bewerben (vorbehaltlich der Budgethöhe).
In diesem Jahr wird es voraussichtlich nur diese eine Einreichungsfrist geben.
Vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung umfasst der Aufruf ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
Die wichtigsten Informationen finden Sie zusammengefasst im Informationsblatt (siehe Antragsunterlagen).
Nachfolgend ein paar erste Hinweise:
Förderfähig sind
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Projekte, die eine Gesamtsumme von 20.000 € nicht überschreiten,
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der Regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen
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öffentlich zugänglich sind oder einen wesentlichen öffentlichen Nutzen haben (keine rein vereinsinterne Förderung) und
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im Jahr 2026 durchgeführt und abgerechnet werden können (kurze Umsetzungszeit).
Förderfähige Maßnahmen-Bereiche sind z.B.:
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die Gestaltung von Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern
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Erhalt und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Mehrfunktionshäusern (z.B. für Jugend- oder Seniorenarbeit, Projekte von Ehrenamtlichen)
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Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
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Infrastrukturmaßnahmen im Tourismus, zur Verbesserung des kulturellen Angebots oder von Natur und Umwelt
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Maßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung der Grundversorgung
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u.v.m.
Treffen diese Voraussetzungen zu, kann ein Projekt mit bis zu 80% durch die GAK-Mittel gefördert werden, mind. 20 % muss der Antragsteller hinzugeben.
Nicht zuwendungsfähig sind z.B.
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Personalleistungen
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Unterhaltungsmaßnahmen
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Maßnahmen des laufenden Betriebs
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Projekte von Unternehmen oder politischen Gruppen
Dokumente
Mit dem Antrag werden ggf. verschiedene ergänzende Dokumente nötig, beachten Sie unbedingt die Checkliste und lesen das Informationsblatt (siehe Antragsunterlagen).
Antragsstellung
Interessierte ProjektträgerInnen können nach einem Gespräch mit dem Regionalmanagement ihre Projektideen bei der LAG AueLand e.V. einreichen.
Das Antragsformular finden Interessierte - neben weiteren wichtigen Informationen zum Regionalbudget - hier auf unserer Homepage.
Für Fragen und Tipps rund um die Beantragung stehen wir gerne zur Verfügung.
Fördermittel-Bereitstellung
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes in NRW.
Hierfür werden Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein Westfalens bereitgestellt.
Der Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK): Förderung der ländlichen Entwicklung" lautet der Titel dieser Fördermöglichkeit für die Regionen.