Inhalt

Rat beschließt Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung
freiberuflicher Hebammen

Hebammen bzw. Entbindungspfleger leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für Familien. Neben den Krankenkassenleistungen wie z. B. Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik, Stillberatung, Hilfe bei Beschwerden usw. bieten Hebammen in ihren Praxen auch zusätzliche Leistungen wie z. B. Delfi-Kurse, Baby-Massage, Trageberatung und vieles mehr an.

Sobald Frauen schwanger sind, müssen sie sich um eine Hebamme kümmern, weil schnell alle Plätze besetzt sind. Das ist auch in Rahden so. Es gibt zwar Hebammen in Rahden, die sind allerdings entweder im Krankenhaus mit Entbindungsstation angestellt oder sie arbeiten als Beleghebammen. Zusätzliche Angebote für die Neugeborenen und ihre Familien gibt es wenig.

Deshalb hat der Rat der Stadt Rahden in seiner letzten Sitzung in 2021 eine „Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung freiberuflicher Hebamme“ als weiteren Baustein des Gesundheitsstandortes Rahden und der Familienförderung beschlossen.  Die Richtlinie sieht eine einmalige Förderung in Höhe von 5.000 € zur Praxiseinrichtung sowie eine Förderung der Betriebskosten in Höhe von 500 € monatlich für die Dauer von zwei Jahren mit optionaler Verlängerung um weitere 24 Monate vor.


Dem vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag des Netzwerkes der Ratsfrauen und sachkundigen Bürgerinnen der Stadt Rahden auf Unterstützung der Hebammen vor Ort. . Das Frauen-Netzwerk hatte sich hierzu im Vorfeld gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Bert Honsel und der Familien- und Gleichstellungsbeauftragten Heike Krüger ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Es wurde deutlich, dass die Einrichtung einer Hebammenpraxis mit hohen Kosten und sehr viel Bürokratie verbunden ist. Um die Versorgung der schwangeren Frauen und deren Familien in Rahden künftig zu verbessern bzw. sicher zu stellen, waren sich alle einig, dass für die Ansiedlung einer Hebammenpraxis Anreize geschaffen werden sollen.

Interessierte können sich bei der Stadt Rahden unter 05771/7315 oder h.krueger@rahden.de in Verbindung setzen.

01.02.2022 
nach oben zurück