Psychotherapie
Die Kreise und kreisfreien Städte sind in NRW für die Erteilung der Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz zuständig.
Im Fall der Überprüfungen in den Berufen sektorale Heilpraktikerin / sektoraler Heilpraktiker (Psychotherapie) ergibt sich für die Abnahme der Kenntnisüberprüfung und die Erteilung der Erlaubnis eine spezielle Zuständigkeit.
Seit dem 01.01.2024 nimmt das Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld diese Aufgaben für den Regierungsbezirk Detmold bzw. den Kreis Minden-Lübbecke wahr.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Detmold liegt, wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur Erteilung der Erlaubnis oder zur Kenntnisprüfung bitte direkt an die Stadt Bielefeld. Den weiterführenden Link finden Sie hier.